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RG, 22.02.1937 - IV 270/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist bei Gebrauch des Ausdruckes: "leihweise" Überlassung einer Fremdwährungssumme die Rückzahlung in ausländischer Währung (effektive Rückzahlung) als ausdrücklich bedungen anzusehen? 2. Ist unter der bestehenden Devisengesetzgebung eine inländische Bank, die auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 384
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.04.1992 - X ZR 119/90
Rückzahlung eines Darlehens - Bindung des Gerichts an Parteianträge - …
Dementsprechend konnte - vorbehaltlich einer hiervon abweichenden Vereinbarung der Parteien (vgl. dazu RGZ 153, 384, 385 f.; BGH LM § 275 BGB Nr. 5 und BGHZ 101, 296, 307) - zwar der Beklagte die Schuld in deutscher Währung begleichen, nicht aber die Klägerin eine solche Leistung beanspruchen (§ 244 Abs. 1 BGB). - BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts
Der ausländische Gläubiger sei nicht verpflichtet, die ihm angebotene Zahlung auf Sperrkonto als Erfüllung anzunehmen, wenn nicht nach Lage der besonderen Umstände des Falles die Annahmeverweigerung als ein Verstoß gegen Treu und Glauben erscheine (so auch RGZ 153, 384 [386/7]).